Landesjugendplan

Infos und alle Formulare für Verwendungsnachweise sind unter www.oase-bw.de zu finden. Unter dem Button Info finden Sie Tipps zum Import von Personendaten. 
 
Bitte alle Kontakt-und Bankdaten (Name, Mailadresse, IBAN) in oaseBW aktuell halten!!
 
Landesjugendplan-Zuschüsse „Pädagogische Betreuungspersonen“ ab 2026 nur noch mit gültiger Juleica 
Nach einer längeren Phase mit Sonder- bzw. Zwischenlösungen können ab 2026 nur noch Betreuungspersonen bezuschusst werden, die eine aktuell gültige Jugendleitercard (Juleica) vorweisen können. Die Zuschussgewährung aus dem Landesjugendplan erfolgt über die Juleica-Nummer. (Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls, Unterlagen zur fachlichen Eignung sind aufzubewahren.)  
Infos rund um die Juleica und dazugehörende Themen gibt es unter folgenden Links: Jugendleiter/inCard
 
Das Regierungspräsidium wird  stichprobenweise die Unterlagen zu den beantragten Zuschüssen überprüfen. Diese müssen den Verantwortlichen immer vollständig  vorliegen  (TN-Liste, Liste der Betreuenden, Belege der Einnahmen und Ausgaben).
 
Anträge im Vorfeld von Maßnahmen sind nur für folgende Fördertitel erforderlich:
  • Jugenderholung - Finanziell schwächer Gestellte A22-1.
    Dieses Formular muss ausgefüllt und unterschrieben bis zwei Wochen vor der Freizeit dem Veranstalter vorliegen und muss fünf Jahre zu eventuellen Prüfzwecken aufbewahrt werden. Bitte nicht an die Servicestelle schicken. Träger muss einen eigenen Beitrag zur Unterstützung bringen, kann auch materiell sein. Der Zuschuss fließt direkt an den Träger.
Antragsfrist: immer 15.01. für das aktuelle Jahr für folgende Fördertitel:
  • Projekte mit Bildungscharakter - siehe www.oase-bw.de Formular A33-1
  • Bildungsmaßnahmen zur Drogenprävention (Seminare (A6.2) und praktische Maßnahmen (A7.2)
  • Gedenkstättenfahrten (A8.2)
 
Für alle anderen Fördertitel genügt die Einreichung eines Verwendungsnachweises vier Wochen nach der Maßnahme.
  • Jugenderholungsmaßnahme/ Freizeit mit Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien: 25,00 EUR /Tag pro TN von mind. 6 bis noch nicht 27 Jahre in Bezug auf das Veranstaltungsjahr, Dauer mind. 4  und max 21 Tage, mit mind. 5 TN. Unfall- und Haftpflichtversicherung liegt beim Träger.
  • Pädagogische Betreuende bei Jugenderholungsmaßnahmen / Freizeiten: Ab 01.01.2026 müssen alle Betreuungspersonen, für die ein Zuschuss beantragt wird, mindestens im Umfang einer Juleica oder vergleichbaren Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind (2.1.3.1 VwV vom 23.11.21), Infos zu Juleica, 25,00 EUR /Betreuungsperson/Tag, Betreuendenschlüssel 5:1. Bei Teilnahme von Personen mit Handicap ist eine Erhöhung der Betreuendenzahl möglich, mind. 4 bis max. 21 Tage  
  • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern: 25,00 EUR Festbetrag /Tag/Person im Alter ab 14 Jahren in Bezug auf das Veranstaltungsjahr. Für Personen mit Begleit- oder Assistenzbedarf erhöht sich der Festbetrag auf das 1,5fache . Voller Tagessatz bei mind. 5 Stunden-Dauer, halber Tagessatz bei mind. 2,5 Stunden Dauer. Die Lehrgänge müssen zwischen 0,5 - 14 Tage dauern, grundsätzlich in Baden-Württemberg. Sie können auch durch webbasierte Lehr-und Lernfomate (bis max. 1/3 der Maßnahme) ergänzt werden. 
  • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen: 25,00 EUR /Tag/Person im Alter ab 14 Jahren in Bezug auf das Veranstaltungsjahr. Ehrenamtliche Leitungspersonen werden ebenfalls bezuschusst, Altersgrenze wird hier nicht angewandt. Die Lehrgänge müssen zwischen 0,5 - 14 Tage dauern, grundsätzlich in Baden-Württemberg. Sie können auch durch webbasierte Lehr-und Lernfomate (bis max. 1/3 der Maßnahme) ergänzt werden. 
  • Projekte mit Bildungscharakter: Abgrenzung zur Lehrgängen und Bildungsmaßnahmen siehe Checkliste. Alter der TN 6 bis 27, grundsätzlich in Baden-Württemberg, Dauer mind. 5h /Tag, max. 14 Tage. 35 % der anerkannten Gesamtkosten, max. 3000€.

  • Hinweis für alle Fördermaßnahmen: Hauptamtliche können nicht bezuschusst werden. Das gleiche gilt für FSJ-lerInnen, PraktikantInnen und Auszubildende.
  • Hier findest du eine Checkliste zur Unterscheidung der Maßnahmen zur Qualifizierung des Ehrenamts, der themenorientierten Bildungsmaßnahmen und der Projekte mit Bildungscharakter.
  • Eine weitere gute Quelle für Informationen sind die FAQs auf der Seite des Jugendarbeitsnetzes. Auch die Verwaltungsvorschrift vom 23.11.21 ist dort nachzulesen.
  • Bei Anwendungsproblemen in Oase-BW wenden Sie sich an die Servicestelle Zuschüsse.