Auffrischungsschulung - Scham und Würde
Scham und Würde spielen in jedem pädagogischen und zwischenmenschlichen Kontext eine zentrale Rolle
Termin
Mi. 01.07.2026, 18:00 - 21:00
In der Präventionsarbeit - so betont es auch die Präambel der Rahmenordnung gegen sexualisierte Gewalt - da geht es darum, Würde und Integrität zu achten und sichere Lern- und Lebensräume zu gestalten.
Beschreibung
In dieser Auffrischungsschulung setzen wir uns damit auseinander, wie unsere Haltung die Würde anderer schützen kann: Was bedeutet es, Menschenwürde nicht nur zu vertreten, sondern sie im Alltag tatsächlich zu leben? Wie können wir unerwünschtes Verhalten ansprechen, ohne unser Gegenüber zu beschämen? Und wie lassen sich Konflikte vorbeugen?
Zielgruppe:
Alle Personen, die bereits eine Basisschulung absolviert haben und Interesse am Thema haben und/oder nach fünf Jahren zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung aufgefordert werden.
Ort:
Die Schulung findet in einer Online-Konferenz mit Cisco Webex statt.
Leitung der Präventionsschulung:
Margarita Rodriguez, Werk-, Förder- und Gemeinschaftsschulreferentin
und
Judith Pfuhl, Präventionsfachkraft
Was ist eine Auffrischungsschulung?
Auffrischungsschulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vertiefen und ergänzen das Wissen, das sich die teilnehmenden Personen in einer Basis-Schulung angeeignet haben. Dadurch bietet dieses Schulungsformat allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten die Möglichkeit, Inhalte der Basis-Schulung zu vertiefen.
Wer muss an einer Auffrischungsschulung teilnehmen?
Gemäß §17 Absatz 4 der AROPräv sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst und ehrenamtlich tätige Personen, die für Ihre Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Auffrischungsschulung in Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
- alle pastoralen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams
- Religionslehrkräfte im Dienst der Erzdiözese
- Bildungs- und Jugendreferentinnen/Bildungs- und Jugendreferenten
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter und Betreuungspersonen auf Jugendfreizeiten, bei Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Kindergartengeschäftsführerinnen/Kindergartengeschäftsführer
- Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
- Leiterinnen/Leiter von Kinder- und Jugendchören und Kinder- und Jugendbands
- Mesnerinnen/Mesner
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Pflegeeinrichtungen
Wird die Auffrischungsschulung als Basisschulung anerkannt?
Die Auffrischungsschulung wird nicht als Basisschulung anerkannt und ersetzt diese nicht.
Auffrischungsschulungen zur Durchführung vor Ort
Ab Januar 2024 bietet die Koordinationsstelle Prävention regelmäßig Auffrischungsschulungen an. Diese werden nach Durchführung jeweils mit Ablauf und Materialien auf der Webseite der Koordinationsstelle veröffentlicht und stehen für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen zur Umsetzung vor Ort hier zum Download bereit. Für Fragen steht die jeweils zuständige Präventionsfachkraft gerne zur Verfügung.
Veranstalter
Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Schoferstr. 2
79098 Freiburg
Telefon: +49 (761) 2188 211


